R-E-M-I-N-D® – alternatives Unternehmens-Coachings

Der Inhaber der R-E-M-I-N-D® GmbH hat diesen Ansatz des Coachings aufgrund eigener Erfahrungen als Unternehmer und aufbauend auf Vorläufer-Ansätzen entwickelt und praktiziert. Ab 2019 begann er Lizenzen für die selbständige Durchführung dieses Coaching-Ansatzes zu vergeben. Die Lizenz umfasst sowohl das Konzept als auch eine Ausbildung durch den Lizenzgeber sowie den laufenden Support. Neben der Ausbildung- werden eine Lizenzgebühr sowie ein Mindestumsatz bei einer Mindestlaufzeit vereinbart.

Anfänglich kam es zu rechtlichen Auseinandersetzungen, die auf Fehlern im Vertragswerk beruhten, die seit 2020 behoben sind. Die Gesamtzahl der Lizenznehmer beträgt derzeit 93. Es lässt sich sagen, dass zahlreiche Coaches, Unternehmensberater usw. erfolgreich mit dem Konzept arbeiten, soweit sie nicht von «Negativ-Gruppe» (siehe weiter unten) gestört werden. Dies wird u.a. durch regelmässige positive Rückmeldungen bestätigt.

Zur Website des Lizenzgebers


Säumige Lizenznehmer/innen (nicht mehr Berechtigte)

Ein Teil der Lizenznehmer/innen bezahlte nach Abschluss des Lizenzvertrages und der Absolvierung der Ausbildung die Ausbildungs- und die Lizenzkosten ganz oder teilweise nicht. Andere haben – nach Auffassung des Lizenzgebers zu Unrecht – ausserordentlich gekündigt.  Die Gründe dürften vielfältig sein, siehe weiter unten.

Ein Grund für die Nichtbezahlung dürfte darin liegen, dass die Lizenznehmer sehr wohl nach der erlernten Methode arbeiten wollen, dies jedoch unter anderer Etikette tun und sich so die Lizenz- und Ausbildungskosten sparen, nachdem sie selbst über das Know-how verfügen, bzw. sie setzen das Wissen ein, um es für ihr eigenes Coachingunternehmen zu nutzen. Hierfür gibt es konkrete Anhaltspunkt, siehe weiter unten.

Zum Schutz des Lizenzgebers werden die Personen genannt, die nicht mehr berechtigt sind, Unternehmerrunden (Unternehmenscoachings) nach der R-E-M-I-N-D® – Methode oder einer weitgehend identischen durchzuführen. Die Verträge sind gekündigt oder die Ausbildungs- und Lizenzkosten wurden ganz oder teilweise nicht entrichtet.

Name Webseite Adresse

Bär Ina

 kinder.leicht.erziehen 04416 Markkleeberg

Böni Beda

beneficio – Ihr Firmenlogo als Schmuckincentive 66440 Blieskastel

Caspar Ingo

Der Konflikt Experte 40822 Mettmann

Hasche Birgit

home – Entspannt zu zweit 01774 Klingenberg

Hilpol Sven

78532 Tuttlingen

Kaplan Christopher

69214 Eppelheim

Klein Lea

Lea KleinImmobilien – Coaching – Consulting 57258 Freudenberg

Koch Markus

www.MUTZUDIRSELBST.DE 20148 Hamburg

Krüger Friederieke

www.friederikekrueger.de 14469 Potsdam

Larisch Birgit

Birgit Larisch Beratungsbüro 13627 Berlin

Leonhäuser Michael

Michael Leonhäuser-Consulting 35288 Wohratal

Liebens Christoph

https://www.beziehungspunkt.com/Christoph-Liebens-54126.html

https://www.dozenten-boerse.de/trainer/details/clk—kommunikation

41066 Mönchengladbach

Menz Kerstin

https://mk-hotel-coaching.de 08112 Wilkau-Haßlau

Nebel Andrea

NEXT LEVEL FEMALE LEADERSHIP 50354 Hürth

Namiri Elisabeth

https://www.aes-namiri.de 86495 Eurasburg (Augsburg)

Qualmann Bärbel

www.qualmann-coaching.de 44319 Dortmund

Riepe Peter

Inczene UG 49525 Lengerich

Sanner Peter

areasix GmbH 67655 Kaiserslautern

Schwab Frank

Systemische Beratung & Coaching Frank Schwab 65203 Wiesbaden

Stude Anna

ANNA Stude Coaching 99085 Erfurt

Wiechens José

J&B Palbras Consulting UG 69115 Heidelberg

Wittmann Maximilian

MaximlianWittmann.de 91058 Erlangen

Zipfel Bernd

BePe Consulting GmbH 71083 Herrenberg

 

Gründe für Kündigungen des Ausbildungs-, resp. Lizenzvetrages

Diese dürften wie gesagt vielfältig sein, von finanziellen Problemen über ungenügendes Engagement, ausbleibenden Erfolg, nachträgliche Kritik am Konzept usw. Ein Konfliktpunkt taucht immer wieder auf: Die Lizenznehmer/innen erhofften sich Akquisitionskontakte vom Lizenzgeber, obwohl klar geregelt ist, dass diese zwar einen gewissen Marketing-Support gibt, die Akquisition selbst aber Aufgabe der Lizenznehmer/innen ist. Hierin ist der Lizenzvertrag eindeutig (siehe speziell I.d und II, Vertrag wird hier nicht veröffentlicht)

Akquisition ist aber wie allgemein bekannt eine oft mühsame Aufgabe, die enormen Einsatz und einen langen Atem braucht. Dies gilt besonders für fragmentierte Märkte mit einer Vielzahl von Anbietern mit ähnlichen Angeboten (Coaching, Konfliktberatung, Unternehmensberatung usw.). Einige Lizenznehmer wollen oder können sich dieses Engagement nicht leisten und geben rasch auf.

Das ist an sich bei Lizenzmodellen nichts aussergewöhnliches. Lizenznahme ist kein automatisches Ticket zum Erfolg. Vergleiche dazu auch: Claus R. Mordhorst: Ziele und Erfolg unternehmerischer Lizenzstrategien, Springer, 2013 oder Randy Gage (2001). How to Build a Multi-level Money Machine: The Science of Network Marketing. Prime Concepts Group. ISBN 9780967316468

Im Kündigungsschreiben, teilweise anwaltlich verfasst, werden zum Teil dieselben, leicht widerlegbaren Falschaussagen aufgeführt. Ferner werden Aussagen aus der Werbung des Lizenzgebers im Lichte eines Franchisevertrags zitiert, einmal abgesehen davon, dass die Mehrzahl dieser Zitate sich nicht auf das Modell der Unternehmerrunden, sondern auf andere Angebote des Lizenzgebers beziehen. Der betreffende Anwalt versteigt sich zur Behauptung der «arglistigen» Täuschung, was möglicherweise drei Mitglieder der Negativgruppe zur Strafanzeige ermutigt haben dürfte.

Rechtliche Situation (Stand 06.04.23)

Nach Intention und Praxis des Lizenzgebers liegt ein Lizenzmodell vor. Der Lizenzgeber klagte gegen eine Lizenznehmerin und unterlag in erster Instanz. Das Gericht qualifizierte den Vertrag als Franchise- und nicht als Lizenzvertrag. Diese Auffassung ist nach Ansicht des Lizenzgebers und eines spezialisierten Anwalts falsch; die Berufung am OLG München ist in Gang.

Abgesehen von der auf dem Rechtsgebiet offenbar fehlenden Kenntnis des erstinstanzlichen Richters hätte ihm schon eine einfache Recherche klar gemacht, dass es sich vorliegend um ein Lizenzmodell handelt, siehe u.a. hier: «Ein Lizenzgeber überlässt einen Lizenznehmer die entsprechenden Rechte zur Nutzung. Damit kann der Lizenznehmer das Produkt nachbauen, die geheime Rezeptur anmischen, die Software benutzen oder einen speziellen Beratungsablauf nutzen. Der Einfluss des Lizenzgebers auf den Lizenznehmer ist dabei sehr begrenzt. Denn reine Lizenzsysteme haben kein beigefügtes Marketingkonzept. Lizenzpartner werden daher grundlegend in dem Lizenzprodukt geschult. Wie er dieses veredelt und vermarktet, ist ihm im Grossen und Ganzen selbst überlassen. Der Lizenznehmer tritt damit meist unter seinem eigenen Namen auf und kann in seinem Unternehmen sogar mehrere Lizenzen vereinen.“

In einem anderen Fall hat das LG Stuttgart in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil die Lizenznehmerin zur Zahlung der Lizenzgebühr verurteilt. 2023-03-15 Urteil gg. NN betr. Lizenzgebühren REMIND

Wettbewerbsschädigende Aktivitäten einer «Negativgruppe»

5 Mitglieder aus der Gruppe der nicht mehr Berechtigten («Anführergruppe») intrigiert aktiv gegen den Lizenzgeber, indem sie neue Lizenznehmer/innen kontaktieren, kaum werden diese öffentlich, z.B. über deren Xing-Profil. Sie versuchen sie aktiv von einer weiteren Tätigkeit abzuhalten und zu motivieren, die Ausbildungs- und Lizenzkosten nicht zu bezahlen.

Wir können die Chatverläufe einer entsprechenden WhatsApp-Gruppe mitverfolgen. Deren Analyse zeigt folgendes, wobei die aufgeführten Aktivitäten konkreten Personen / Telefon-Nummern zugeordnet werden können.

  • Neue Lizenznehmer/innen werden über Xing aktiv angegangen. Die Mitteilungen lauten z.B. «Erwäge nicht, auch nur einen einzigen Euro (…) zu zahlen.»
  • Es werden Falschaussagen kolportiert, z.B. Die Firma R-E-M-I-N-D würde nicht mehr existieren, darum seien alle Verträge null und nichtig. Der Gegenbeweis ist fast überall einfach. Ein Grossteil der Falschbehauptungen ist aber auch irrelevant und dient eher der negativen Stimmungsmache.
  • In der Chat-Gruppe schaukelt man sich gegenseitig auf und plant Aktionen wie «Blog», «Facebookseite gegen den Lizenzgeber» usw. Zahlreiche Vorschläge werden gemacht, wie man dem Lizenzgeber schaden könnte. Einer schreibt: «Ich fange jetzt mal an Krieg gegen Ihn zu führen 🤩» Einer schlägt vor, dem Lizenzgeber einen Trojaner unterzujubeln.
  • Einzelne Chat-Mitglieder räumen freimütig ein, dass die Gründe für ihre Kündigung nichts mit fehlender Leistung oder angeblicher Falschberatung des Lizenzgebers zu tun hätten. Anderer räumen ebenso freimütig ein, dass sie die Verträge gelesen und verstanden hätten, dass sie aber nachher bei der Umsetzung nicht zurande gekommen seien. Einige bestätigen, dass sie gar keine Marketing- / Akquisitionstätigkeit gestartet hätten. Andere äussern sich positiv und berichten über Anfangserfolge, bis die «Werbung» der «Anführergruppe» greift, so z.B.: «Ansonsten sieht es gut aus, dass ich in meinen 15-Minutengesprächen bereits den ersten Geschäftsführer für R-E-M-I-N-D gewinnen konnte, der ab Februar sehr wahrscheinlich einsteigen wird. Und ich habe 5 weitere Interessenten, mit denen ich ab dem 10.01.21 in die Gespräche gehen werde. Es ist in meinen Augen daher gut gelaufen.»
  • Das Ziel der Gruppe formuliert ein Chatmitglied so: «Wir kriegen den Lizenzgeber klein, ohne dass wir an ihn Gebühren bezahlen müssen.»
  • Es wird konkret auf die Möglichkeit hingewiesen, das Konzept zwar zu nutzen, ohne aber dafür zu bezahlen. Es wird erwogen, hierfür ein gemeinsames Marketing zu betreiben. Einer aus der «Anführergruppe» schreibt dazu: «Das kann eine richtig große Chance werden. So ein Coaching Center mit Ausbildungen Unternehmerrunden etc pp»

Drei Personen aus der «Anführergruppe» haben Strafanzeigen wegen «arglistiger Täuschung» gegen den Lizenznehmer erhoben. Die Lektüre der Klagen zeigt, dass diesbezüglich strafrechtlich kaum «Fleisch am Knochen» ist. Es wird klar, dass es sich um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung handelt. Es bleibt abzuwarten, wie die Staatsanwaltschaft verfährt.

Die «Negativgruppe» setzt einen Teufelskreis in Bewegung: Die neuen Lizenznehmer müssen für ihr Angebot akquirieren. Das ist wie gesagt in einem fragmentierten Markt nicht ganz einfach. Es braucht bekanntermassen Hartnäckigkeit und viel Engagement, um etwas zu erreichen. In diese Phase kommt die Negativwerbung» der «Negativgruppe». Da ist die Versuchung gross, die eigenen Bemühungen gar nicht aufzunehmen, weil man glaubt, mit anderen Argumenten aus dem Lizenzvertrag rauszukommen. Es gibt im Vergleich von Mail-Kommunikation mit R-E-M-I-N-D / Chat klare Beispiele, dass Lizenznehmer sich positiv äussern. Nachdem sie von der Negativgruppe angegangen wurden, ändern sie ihre Meinung. Was das bewirkt und wie wenig einige für die Akquisition tun, zeigt sich u.a. daran, dass sie Pakete des Lizenzgebers mit Akquisitionsmaterial ungeöffnet zurückgeschickt haben.

Das Verhalten einzelner Chat-Teilnehmer/innen verletzt Wettbewerbsrecht und Strafrecht (Geschäftsschädigende Herabsetzungen von Konkurrenten, wobei hier gemäss einem Urteil vom 09.07.2019 des Landgerichts Hamburg (Az.: 406 HKO 22/19), selbst wahre Äusserungen über einen Mitbewerber, die geschäftsschädigend sind, nur in engen Grenzen tätigen darf.», Üble Nachrede, Verleumdung). Dass ein grosser Teil der im Chat oder auf Webseiten kolportierte Aussagen nicht wahr und mit Wissen der Täter falsch sind, verschärft die Beurteilung (Verleumdung), Entsprechende Schritte sind in Arbeit (Unterlassungsaufforderungen, Klagen auf Schadenersatz, Strafanzeigen).

Kommunikations-Profis

Eine Sache in den Chats hat uns verblüfft: Das sind Coaches, Kommunikationsexperten, Konfliktlösungsberater, Unternehmensberater u.dgl. Einige dieser Experten zeigen jedoch in eigener Sache keinerlei Anstalten zu einem deeskalierenden Konfliktlösungsverhalten oder zu einer problemlösenden Kommunikation. Es gibt beispielsweise Personen, die sich im Chat negativ äussern, die aber dem Lizenzgeber gegenüber nie eine offene Kritik angebracht haben. Für Profis stellt sich  die Frage, ob es nicht an der Zeit wäre, die Konfliktlösung auf eine vernünftige Basis zu stellen. Ob der zivil- oder strafrechtliche Weg für eine der beiden Parteien Ergebnisse bringt oder zur Fortsetzung einer  lose-lose Situation führt, ist offen. Die Alternative wären Arrangements, in denen beide Seiten Zugeständnisse machen und Commitments eingehen. Derartige win-win-Lösungen wurden bereits realisiert oder zeichnen sich auch mit nicht mehr berechtigten Lizenznehmer/innen ab.

Haben Sie Erfahrungen mit R-E-M-I-N-D®- Lizenznehmern/innen?

Haben Sie Erfahrungen mit den genannten nicht mehr berechtigten Lizenznehmer/innen? Wissen Sie möglicherweise, ob diese nach wie vor Unternehmerrunden nach dem R-E-M-I-N-D Modell durchführen? Oder andere Hinweise? Gerne können Sie uns kontaktieren. Auf Wunsch behandeln wir Ihre Informationen streng vertraulich.

 

 

Mitteilungen zu (ehemaligen) Lizenznehmer/innen R-E-M-I-N-D®

Kontakt aufnehmen

Bär Ina, kinder.leicht.erziehen. Böni Beda, beneficio – Ihr Firmenlogo als Schmuckincentive. Caspar Ingo, Der Konflikt Experte. Hasche Birgit. Entspannt zu zweit. Hilpold Sven, Angestellter Geschäftsstelle Holger Huber | Team. Kaplan Christopher. Klein Lea, Lea KleinImmobilien – Coaching – Consulting. Koch Markus. Larisch Birgit, Birgit Larisch Beratungsbüro. Leonhäuser Michael, Michael Leonhäuser-Consulting. Menz Kerstin, Kerstin Menz MK Hotel-Coaching. Nebel Andrea, NEXT LEVEL FEMALE LEADERSHIP. Namiri Elisabeth. Riepe Peter, Geschäftsführer Inczene UG . Qualmann Bärbel. Sanner Peter, areasix GmbH. Schwab Frank, Systemische Beratung & CoachingFrank Schwab. Stude Anna, ANNA Stude Coaching. Wiechens, José, J&B Palabras Consulting UG. Wittmann Maximilian. Zipfel Bernd