Solarmodulbetrug Dr. Heinrich Klefenz erneut vor Gericht

Beschuldigt wird Dr. Heinrich Klefenz, RTM – kein unbeschriebenes Blatt

Strafprozess aktuell gegen Dr. Heinrich Klefenz vor dem Landgericht Kaiserslautern

Im Solarmodulbetrug Dr. Heinrich Klefenz steht die Neuauflage des Strafprozesses in Kaiserslautern bevor. Sie kommt zustande aufgrund einer Revision bezüglich der Verurteilung von Klefenz wegen schwerem Betrug im Jahr 2018 durch die erste Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern. Aufgrund von Formmängeln war die Revision beim BGH erfolgreich (Beschluss BGH vom 22.10.2019). Klefenz war damals zu einer Gefängnisstrafe von 5 Jahren (abzüglich Untersuchungshaft von 9 Monaten) verurteilt worden.  Die Anklage wurde nach Beschluss des BGH erneut zugelassen. Der Betrugsvorwurf ist zentraler Bestandteil der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und wird vor dem Landgericht Kaiserslautern derzeit verhandelt. Es wurden in der Zwischenzeit offenbar mehr Verhandlungstage anberaumt als ursprünglich vorgesehen. Wir rechnen mit einer Urteilsverkündung ca. Mitte 2023.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für sämtliche in diesem Artikel erwähnten Tatsachen der Wahrheitsbeweis durch Vorlage von Dokumenten erbracht werden kann. Für Dr. H. Klefenz  muss unter den gegebenen Umständen weiterhin die Unschuldsvermutung gelten, insoweit nicht schon rechtskräftige Verurteilungen vorliegen.

Solarmodulbetrug Dr. Heinrich Klefenz – grösster Fall dieses Typs in Deutschland

Herr Dr. Klefenz hat im Jahr 2008 und 2009 eine mutmassliche Betrugsserie im Zusammenhang mit Solarmodulen gestartet und daraus mind. 25 Mio. € eingenommen. Klefenz war Verantwortlicher und alleiniger Inhaber der RTM Ressources & Technologies GmbH (RTM). Er gab vor, seine RTM – Module hätten gegenüber herkömmlichen massive Leistungsvorteile. Auch bezüglich seiner Firma RTM übertrieb er stark und behauptete u. a. dass «über 20 Experten (Chemiker etc.) bei RTM direkt arbeiten würden sowie RTM umfangreiche Projekte steuere (…)». In seinen Referenzen sprach er von einem Volumen von rund 430 Mio. €, bestehend aus „…Bio-fuels 250 Mio. €, Aerospace und Luftschiffe 50 Mio. €, Therapeutic and synthetic proteins 14 Mio €. und vielen weiteren, teils fantastisch anmutenden Projekten. Gemäss einem Zeugen im Strafprozess war Klefenz Anfang 2008 aber faktisch pleite, während dieser in einer Broschüre behauptete, die RTM generiere über mehrere Millionen Euro pro Jahr an freiem cash flow.

Einem konkreten Kunden gab er an, er produziere «RTM-Solarmodule» mit einer neuartigen Technologie und sie hätten eine erhöhte Leistungsfähigkeit, geringeres Gewicht usw. Er könne grosse Mengen innert 6 Wochen liefern. Mit kundenspezifischen Argumenten erwarb er das Vertrauen der Kunden oder schuf Abhängigkeitsverhältnisse. So zahlte er einem Kunden eine Provision für weitere Vermittlungen oder schützte sich vor aufkeimenden kritischen Fragen u. a. mit teils nicht überprüfbaren Geschichten („kriminelle Elemente verhindern die Lieferung», «der Geheimdienst will meine Technologie stehlen“ usw.) Im konkreten Fall bestellte der Kunde 25’000 Module zu je 200 Wp (Watt peak) Nennleistung. Hierfür leistete er eine Anzahlung von rund 13 Millionen € exkl. Mehrwertsteuer. Die schlussendliche Lieferung bestand aus lediglich 3000 Standardmodulen, die in keiner Weise den zuvor spezifizierten Leistungsdaten entsprachen (Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Landau 27.06.2011, Urteil LG Kaiserlautern 19.07.20.2016, eigene Angaben Dr. Klefenz im Strafverfahren).

Weitere Straftaten –  meist nach demselben Muster

Klefenz wurde bereits im Jahr 1999 vom Landgericht Halle wegen vorsätzlichen unerlaubten Betreibens von Anlagen in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wurde zur Bewährung
ausgesetzt.

2018 erfolgte wie oben berichtet die Verurteilung wegen schweren Betrugs durch das LG Kaiserslautern zu 5 Jahren. Diese Anklage steht nun erneut zur Verhandlung.

Über seine Website generiert Klefenz laufend Interessenten an seinen angeblich besonderen Technologielösungen. Diese von ihm beworbenen Konzepte passt er stetig an die allgemein stark nachgefragten Trends in der Wirtschaft (wie bspw. während des Solarbooms in Deutschland im Jahre 2008 als Anbieter von Modulen) an. So wurden im Zuge des Strafverfahrens MST bekannt, dass er zuvor für eine Luxemburger Investoren eine Anlage zur Produktion von flexiblem Jeans-Stoff anbot und Anzahlungen in Höhe von Euro 1 Mio. erhielt, ohne jemals die zugesagte Produktionsanlage (und noch nicht einmal die zugesagte Pilotanlage ) zu liefern.

Für einen chinesischen Investor wurde von RTM zudem ein solarbetriebener Zeppelin angeboten und insgesamt 4 Mio. US-Dollar an Dr. Heinrich Klefenz angezahlt. Zum Bau oder gar einer Lieferung des Luftschiffs kam es nie; es wurde lediglich heisse Luft in Form von wortgewaltigen Zusagen und Selbstdarstellungen der RTM geliefert . Die Verfahren wurden im Zuge des Verfahrens um die von MST beauftragten Solarmodule im Wert von rund EUR 14 Mio. aufgrund „Geringfügigkeit“ eingestellt.

Derzeit sind  besondere Techniklösungen im Bereich der Drohnentechnologie und der Wasserstofftechnologie in den weltweiten Krisenszenarien allgegenwärtig, sodass Dr. Klefenz einer Hamburger Investorengruppe  unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, Anzahlungen im Gesamtwert von Euro 2,7 Mio. widerrechtlich erlangt hat, ohne jemals eine Gegenleistung zu erbringen oder die zugesagte Pilotanlage zu liefern.

Einem Schweizer Staatsbürger bot er im Jahr 2022  eine überdimensionierte Wassergewinnungsanlage für dessen Immobilien in Spanien an (Projekt WAL 2000). Sie soll aus der Umgebungsluft mit einem (zudem) solarbetriebenen Spezialverfahren grosse Mengen von Trinkwasser (angeblich über 2.000 Liter pro Tag) gewinnen können. Diese Technologie funktioniert tatsächlich und es können schlüsselfertige Anlagen zu viel tieferen Preisen erworben werden, als Klefenz sie anbot. Klefenz wollte eine Pilotanlage zum Preis von EUR 250.000,- und dann weitere Anlagen in einem Gesamtwert von weiteren EUR 750.000, – liefern.

Klefenz drängte auf die erste schnellstmögliche Anzahlung auf das Projekt WAL 2000  Dies begründete er  damit, dass in Zeiten der unterbrochenen Lieferketten und nur mit Mühe zu reservierende Maschinenlaufzeiten für die Produktion der Anlagen, schnell gehandelt werden müsse, um eine inflationäre Verteuerung der Gesamtanlage zu vermeiden. Das Angebot sei also nur kurzfristig verbindlich. Dr. Klefenz kontaktierte (wie auch im Fall der Hamburger und anderer Investoren) den Geschädigten fast täglich und reagierte prompt auf jede (technische und sonstige) Nachfrage und versandte E-Mails zeitweise fast im Stundentakt. Der Vertrag kam zustande. Glücklicherweise erfuhr der Schweizer Bauherr rechtzeitig von den Machenschaften Klefenz‘, kurz bevor er die Anzahlung leisten wollte.

Das Strafermittlungsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Basel an die Staatsanwaltschaft Landau übergeben.

Zivilprozesse & Geldwäsche mit Hilfe der Familie Klefenz-Sarkissian

Es fanden und finden diverse zivilrechtliche Verfahren gegen Dr. Klefenz statt, die sich fast allesamt auf ungerechtfertigte Bereicherung (meist aus deliktischer Haftung) beziehen.

Klefenz wurde bereits letztinstanzlich durch das OLG München nach Bestätigung des Urteils vor dem Landgericht München verurteilt an die Hypo Tirol Bank die von ihm widerrechtlich erlangten 11,8 Mio. € zurückzuzahlen. Diese Summe, die zuvor schon durch das BKA und die Staatsanwaltschaften beschlagnahmt wurden, wurden der Bank dann auch ausgezahlt. (Urteil OLG München nach Berufung Klefenz 06.02.2012)

Die unrechtmässig erworbenen Mittel aus diesem Vorgang entzog Klefenz dem Zugriff Dritter, indem er sie zunächst auf Konten seiner Frau Alexandra Sarkissian-Klefenz verschob. Sie verwendete Mittel daraus u. a., um das Studium der Söhne Maximilian Klefenz und Alexander Klefenz zu finanzieren. Weitere Mittel versuchte Klefenz auf eilends gegründete Firmen in der Schweiz zu verschieben, was wegen Geldwäschereiverdacht von den Banken gestoppt wurde. Weitere Gelder flossen in die Tschechei, nach Hongkong und Aserbaidschan, unter anderem in den Kauf einer gesamten Büroetage in Prag und einer Chemiefabrik ebenfalls in Tschechien. In der Schweiz ist ein Ermittlungsverfahren gegen das Ehepaar Klefenz und der Söhne, wegen Geldwäsche in Gang (Akten im Strafverfahren , Ermittlungsverfahren Staatsanwaltschaft Schwyz).

Aktuell sind zwei Zivilprozesse an Landgericht Landau und am OLG Kaiserslautern in Gang.

Wann wird Klefenz gestoppt?

Es ist erstaunlich, dass  ein „Anbieter“ wie Klefenz über Jahrzehnte ohne substanzielle Leistung nach derselben Masche unrechtmässig Millionen einnehmen und sein Unwesen weitgehend unbehelligt betreiben kann. Es wird sich zeigen, ob mit dem bevorstehenden Urteil in Kaiserslautern diesem Trauerspiel endlich ein Ende gesetzt und die Gesellschaft vor weiteren Machenschaften von Klefenz und seiner Einmann-Firma RTM geschützt wird.

 

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