Inkasso Schweiz
Wir bringen Ihr Geld zurück!
- Jahrelange Erfahrung mit Schuldnern in der Schweiz
- Dichtes Inkasso Netzwerk in einem Kleinräumigen aber finanzstarken Wirtschaftsraum
Inkassounternehmen Schweiz
- Der Sitz unseres Inkassounternehmens ist in der Schweiz
- Die Schweiz ist unser „Stammland“, welches wir in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht sehr gut kennen
- Eine Besonderheit der Schweiz ist die Kleinräumigkeit. Wer hier eine gutes Beziehungsnetz hat, kennt viele Leute
- Es kann gut sein, dass wir „Ihren Schuldner“ oder „Ihren Fall“ aus anderen Inkasso-Zusammenhängen schon kennen oder rasch an die nötigen Informationen gelangen
- Schweizer Inkassounternehmen unterliegen keiner staatlichen Aufsicht oder spezifischer gesetzlicher Regulierungen
Schweizer Inkassounternehmen mit profunder Kenntnis
Auch in der Schweiz gibt es viele Inkassounternehmen. Die meisten sind Forderungseinzugsbüros, welche sich auf briefliche, allenfalls telefonische und rechtliche Inkasso-Eintreibung konzentrieren. Doch versagen solche Methoden, wenn man es mit zahlungsunwilligen oder gar kriminellen Schuldnern zu tun hat.
Wie in anderen Rechtsstaaten obliegt das Inkasso-Wesen primär dem Staat respektive seinen Organen. Es ist in der Schweiz sehr leicht möglich, eine Betreibung gegen jemanden vorzunehmen. Die Anforderungen an die Beweisbarkeit der Forderung sind minimal. Es ist auch leicht, sich gegen eine Betreibung mittels Rechtsvorschlag zu wehren.
Erst die genaue Analyse eines Betreibungsregister-Auszugs gibt manchmal Aufschluss über die vermutliche Berechtigung von Inkasso Forderungen und die mögliche Situation eines Schuldners. Die Substanz einer Forderung zeigt sich erst, nachdem Rechtsöffnung verlangt und erteilt wurde und – sofern nicht schon ein Titel vorliegt – im anschliessenden gerichtlichen Inkasso Verfahren in der Schweiz. Diesem ist eine primäre vermittelnde Instanz vorgeschaltet, die Schweizer Friedensrichter, welche ähnlich wie wir es manchmal tun, klärend und vermittelnd wirken. Mit ehrlichen Schuldnern und vernünftigen Gläubigern sind so oftmals tragbare Lösungen möglich. Erst nach dem Gang zum Friedensrichter ist der Klageweg möglich.
Doch auch in der Schweiz sind die Bemühungen von Gläubigern, zu ihrem Inkasso-Recht zu gelangen mit vielen Hürden und Risiken gepflastert. Schweizer Zivilklagen verursachen hohe Anwalts- und Gerichtskosten. Diese liegen rasch höher als die Kosten für das Direkt-Inkasso. Ob Sie – auch im Fall des Obsiegens vor Gericht – je bezahlt werden, ist ungewiss. Immer wieder haben wir Inkassofälle, in denen mit viel Aufwand ein Titel erstritten wurde, doch nachher zahlt der Schuldner noch immer nicht. Wäre es da nicht klüger gewesen, die Forderung schon vorher über das Direktinkasso in der Schweiz eintreiben zu lassen?
Ein nicht unwesentlicher Vorteil unseres Inkassounternehmen in der Schweiz:
Sie werden entlastet, praktisch und mental, und können sich auf Ihr angestammtes Geschäft und Ihr Privatleben konzentrieren.
Inkasso in der Schweiz:
Beim Inkasso in der Schweiz, welches sich nicht nur auf das rechtliche Inkasso beschränkt, sondern über den direkten Kontakt mit dem Schuldner nach Lösungen sucht sind die Grenzen strafrechtlich definiert. So ist das Androhen von „ernstlichen Nachteilen“, wie beispielsweise der Verschlechterung der Kreditwürdigkeit im Falle der Nichtzahlung bereits eine Nötigung (Art. 181 StGB), nicht jedoch die Ankündigung einer Betreibung. Unser Inkasso Know-how besteht darin, mit einem Schuldner vor- oder aussergerichtlich zu einer Einigung zu gelangen oder ihn unter Berücksichtigung der strafrechtlichen Schranken zu Zahlungen zu motivieren. Wo es sinnvoll erscheint, begleiten wir Sie beim rechtlichen Inkasso oder führen dies in Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt / unseren Anwälten durch.
Vor Übernahme eines Mandats klären wir so weit wie möglich die Situation des Schuldners ab, auch ob die Möglichkeit besteht, an Geld zu gelangen. Vorgerichtliche / aussergerichtliche Verhandlungen und Massnahmen bringen oft raschere und kostengünstigere Erfolge als Klagen. In jedem Fall suchen wir zuerst das persönliche Gespräch. Weitere rechtliche Schritte und Massnahmen werden in Erwägung gezogen, wenn auf dem Verhandlungsweg keinerlei Fortschritte zu erzielen sind.
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